

Werbung steuerlich absetzen: So profitieren Unternehmen von Werbeartikeln
Werbeartikel sind eine effektive Möglichkeit, die Markenbekanntheit zu steigern und Kunden langfristig an das Unternehmen zu binden. Doch wussten Sie, dass sich viele dieser Werbemittel auch steuerlich absetzen lassen?
Unternehmen können bestimmte Werbeartikel als Betriebsausgaben geltend machen, sofern sie geschäftlich veranlasst sind. Ob Streuartikel, exklusive Kundenpräsente oder personalisierte Werbegeschenke – unter Einhaltung bestimmter Freibeträge und Nachweispflichten lassen sich diese Kosten gewinnmindernd verbuchen.
Welche Voraussetzungen gelten? Damit Werbemittel von der Steuer abgesetzt werden können, muss eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegen, die auf das Unternehmen ausgestellt ist. Die Kosten gelten direkt zum Zeitpunkt der Bezahlung als gewinnmindernde Betriebsausgabe, unabhängig vom Betrag. Dies betrifft nicht nur Werbeartikel für Kunden, sondern auch für Mitarbeiter und Geschäftspartner. Mit individuell bedruckten Werbeartikeln von Promostore können Unternehmen nicht nur ihre Markenpräsenz stärken, sondern auch steuerliche Vorteile nutzen.
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Inhaltsverzeichnis
Der Unterschied zwischen Werbung und Ware
In der Geschäftswelt verschwimmen oft die Grenzen zwischen Werbung und Ware, besonders im B2B-Sektor. Doch es gibt entscheidende Unterschiede, die über den Erfolg von Marketingstrategien und den tatsächlichen Absatz entscheiden. Während Werbung darauf abzielt, Produkte oder Dienstleistungen ins rechte Licht zu rücken, ist Ware das greifbare Resultat, das einen tatsächlichen Nutzen für den Kunden stiftet. In diesem Artikel beleuchten wir den Unterschied zwischen Werbung und Ware, welche Rolle Werbeartikel dabei spielen und warum eine durchdachte Kombination beider Faktoren für Unternehmen essenziell ist.
1. Definition: Werbung vs. Ware
Was ist Werbung?
Werbung ist eine strategische Maßnahme, um Aufmerksamkeit für Produkte oder Dienstleistungen zu generieren. Sie kann über verschiedene Kanäle erfolgen, darunter:
- Digitale Werbung (Google Ads, Social Media Marketing, Bannerwerbung)
- Klassische Werbung (Plakate, TV-Spots, Radio-Werbung)
- Direktmarketing (E-Mail-Kampagnen, Postwurfsendungen, personalisierte Angebote)
- Werbeartikel (bedruckte Giveaways, Promotion-Produkte, Werbegeschenke)
Das Ziel von Werbung ist es, potenzielle Kunden anzusprechen, den Wiedererkennungswert einer Marke zu steigern und langfristige Geschäftsbeziehungen aufzubauen.
Was ist Ware?
Ware bezeichnet ein physisches Produkt oder eine Dienstleistung, die Unternehmen anbieten. Im Gegensatz zur Werbung ist Ware direkt mit dem Verkauf verbunden und stellt den greifbaren Nutzen für den Endkunden dar. In der B2B-Branche umfasst Ware oft:
- Rohstoffe und Materialien für die Produktion
- Verbrauchsartikel und Büromaterialien
- Maschinen und technische Ausrüstung
- Dienstleistungen wie IT-Support, Beratung oder Wartung
2. Warum der Unterschied im B2B-Marketing entscheidend ist
Für Unternehmen reicht es nicht aus, nur Produkte zu verkaufen – sie müssen auch sichtbar sein. Werbung schafft den ersten Kontakt, während die Ware über den langfristigen Erfolg entscheidet. Besonders im B2B-Bereich sind professionelle Marketingstrategien notwendig, um Entscheidungsträger gezielt anzusprechen.
Effektive B2B-Werbung setzt auf:
- Content-Marketing & SEO – Hochwertige Fachartikel und Blogbeiträge steigern die Sichtbarkeit in Suchmaschinen.
- Social Selling – Netzwerke wie LinkedIn ermöglichen direkten Kontakt zu Entscheidern.
- Personalisierte Werbeartikel – Individuell bedruckte Produkte wie Kugelschreiber oder Notizbücher bleiben im Alltag präsent und stärken das Branding.
Gleichzeitig muss die Ware überzeugen: Ein schlechtes Produkt kann auch mit guter Werbung keinen langfristigen Erfolg haben. Wer also in Werbung investiert, sollte ebenso in die Qualität seiner Produkte oder Dienstleistungen investieren.
3. Werbeartikel als Brücke zwischen Werbung und Ware
Besonders wirkungsvoll sind Werbeartikel, da sie Werbung mit praktischem Nutzen verbinden. Sie sorgen nicht nur für Aufmerksamkeit, sondern werden auch aktiv genutzt – und verlängern damit die Werbewirkung.
Warum Werbeartikel im B2B besonders effektiv sind:
- Langanhaltende Präsenz – Produkte wie USB-Sticks oder Trinkflaschen werden regelmäßig genutzt.
- Haptischer Kontakt – Im Gegensatz zu digitaler Werbung bleiben physische Produkte besser im Gedächtnis.
- Hochwertiges Branding – Eine professionelle Veredelung mit Firmenlogo stärkt die Markenwahrnehmung nachhaltig.


4. Fazit: Werbung und Ware clever kombinieren
B2B-Unternehmen müssen sowohl effektive Werbestrategien als auch hochwertige Produkte anbieten, um langfristig erfolgreich zu sein. Während Werbung den ersten Kontakt schafft, sorgt die Ware für die Zufriedenheit und Loyalität der Kunden.
Werbeartikel sind dabei eine perfekte Kombination aus beidem – sie transportieren Werbebotschaften, haben aber gleichzeitig einen praktischen Nutzen. Unternehmen, die smarte Werbeartikel einsetzen, profitieren von einer höheren Markenbekanntheit und stärken gleichzeitig ihre Kundenbindung.
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Werbeartikel als Betriebsausgaben in der Steuererklärung – So setzen Unternehmen Werbegeschenke richtig ab
Werbeartikel sind ein bewährtes Marketinginstrument, um Kunden zu binden und die Markenbekanntheit zu steigern. Doch viele Unternehmen fragen sich: Sind Werbegeschenke steuerlich absetzbar? Die Antwort lautet: Ja! Unternehmen können Werbeartikel als Betriebsausgaben in der Steuererklärung geltend machen – vorausgesetzt, sie beachten bestimmte steuerliche Regeln. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Steuerfreigrenzen gelten, worauf Sie bei der Buchhaltung achten müssen und wie Sie Werbeartikel optimal nutzen, um Steuervorteile zu sichern.


1. Werbungskosten vs. Betriebsausgaben – Der Unterschied
Die steuerliche Behandlung von Werbeartikeln hängt davon ab, ob sie von Angestellten oder Unternehmen genutzt werden:
Angestellte können Werbungskosten bis zum jährlichen Pauschbetrag von 1.230 € (seit 2023) ohne Nachweis geltend machen. Werbeartikel gehören hier meist nicht dazu.
Unternehmen verbuchen Werbeartikel als Betriebsausgaben, da sie für geschäftliche Zwecke eingesetzt werden.
Wichtig: Ob eine Ausgabe steuerlich anerkannt wird, entscheidet das Finanzamt im Einzelfall.
2. Werbeartikel als steuerlich absetzbare Betriebsausgabe
Werbeartikel zählen zu den abzugsfähigen Betriebsausgaben, wenn sie geschäftlich genutzt werden. Voraussetzung ist, dass sie als Streuwerbung oder gezieltes Kundengeschenk eingesetzt werden. Dazu gehören:
Bedruckte Kugelschreiber, Notizbücher oder USB-Sticks als Werbemittel
Tassen, Trinkflaschen oder Schlüsselanhänger für Messen & Kundenbesuche
Hochwertige Werbeartikel wie Powerbanks oder Taschen für Geschäftspartner
3. Steuerliche Freigrenzen für Werbeartikel 2025
Die steuerliche Absetzbarkeit von Werbeartikeln unterliegt bestimmten Freigrenzen:
- Bis 10 € (netto) – Voll steuerlich absetzbar als Streuwerbung ohne Pauschalsteuer (§ 37b EStG).
- 10 € bis 50 € (netto) – Absetzbar, wenn der Empfänger namentlich erfasst wird. Andernfalls fällt eine Pauschalsteuer von 30 % an.
- Über 50 € (netto) – Wird als geldwerter Vorteil gewertet und muss vom Empfänger versteuert werden.
Tipp: Werbeartikel unter 10 € sind die beste Wahl für steuerfreie Werbegeschenke!
4. Fazit: Werbeartikel clever in der Steuererklärung nutzen
Unternehmen können Werbeartikel als Betriebsausgabe geltend machen, während sie für Angestellte meist nicht unter Werbungskosten fallen. Wichtig ist eine saubere Buchhaltung, um steuerliche Vorteile zu nutzen.
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Grundlagen der Werbungskosten – Was ist steuerlich absetzbar?
Werbungskosten und der Arbeitnehmerpauschbetrag
Angestellte können jedes Jahr automatisch den sogenannten Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 Euro (Stand: Steuerjahr 2023) nutzen, ohne dafür Belege einzureichen. Erst wenn die beruflich veranlassten Ausgaben diesen Betrag übersteigen, lohnt es sich, die Kosten einzeln nachzuweisen.
Folgende Ausgaben zählen zu den steuerlich absetzbaren Werbungskosten:
✅ Kosten für doppelte Haushaltsführung (bei beruflich bedingtem Zweitwohnsitz)
✅ Bewerbungskosten (Druck, Porto, Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch)
✅ Fachliteratur (berufsrelevante Bücher und Zeitschriften)
✅ Arbeitszimmer (unter bestimmten Voraussetzungen)
✅ Fortbildungskosten (Seminare, Schulungen, Online-Kurse)
✅ Kontoführungsgebühren (sofern das Konto für berufliche Zwecke genutzt wird)
Diese Werbungskosten können in der jährlichen Steuererklärung geltend gemacht werden und tragen dazu bei, Ihre steuerliche Belastung deutlich zu reduzieren.
Abschreibung und Aktivierung von Werbemitteln – So setzen Unternehmen Investitionen steuerlich optimal ab
Werbemittel sind in der Regel sofort als Betriebsausgabe absetzbar. Doch wenn es sich um hochwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert von über 150 Euro netto handelt, gelten spezielle steuerliche Regeln zur Abschreibung und Aktivierung.
1. Wann müssen Werbemittel abgeschrieben werden?
Werbeartikel mit einem Nettoanschaffungspreis über 150 Euro fallen unter die Abschreibungsrichtlinien. Diese Regel gilt insbesondere für:
- Messestände oder Werbedisplays
- Firmenschilder oder Werbebanner
- Event-Ausstattung mit Firmenlogo (z. B. Partyzelte oder hochwertige Möbel)
- Technische Geräte wie Tablets oder Monitore für Präsentationen
Diese Werbemittel gelten als betriebliche Wirtschaftsgüter und müssen über ihre Nutzungsdauer hinweg abgeschrieben werden. Die Abschreibung erfolgt nach den offiziellen AfA-Tabellen (Absetzung für Abnutzung), die festlegen, über welchen Zeitraum die Kosten steuerlich geltend gemacht werden können.
2. Abschreibungsfristen und steuerliche Auswirkungen
Die Nutzungsdauer für Wirtschaftsgüter variiert je nach Produktkategorie:
- Messestände oder Event-Ausstattung → meist 5 bis 10 Jahre
- IT-Equipment (Laptops, Tablets, Monitore) → 3 Jahre
- Möbel für Geschäftsräume oder Werbeflächen → 5 bis 13 Jahre
Tipp: Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) zwischen 150 € und 1.000 € netto besteht die Möglichkeit, sie in einen Sammelposten aufzunehmen und über 5 Jahre pauschal abzuschreiben.
3. Werbemittel und der Vorsteuerabzug
Unternehmen mit Vorsteuerabzugsberechtigung können die Mehrwertsteuer aus der Anschaffung von Werbemitteln zurückholen. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Bei nicht abziehbaren Betriebsausgaben entfällt jedoch der Vorsteuerabzug.
4. Fazit: Werbemittel steuerlich clever nutzen
Nicht alle Werbeartikel können direkt als Betriebsausgabe abgesetzt werden – teurere Werbemittel müssen über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Wer diese Regeln kennt, kann steuerliche Vorteile optimal nutzen und gleichzeitig in hochwertige, langfristige Werbemittel investieren.
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Regelungen für Werbegeschenke – Was Unternehmen beachten müssen
Werbegeschenke sind ein bewährtes Mittel zur Kundenbindung und zur Stärkung von Geschäftsbeziehungen. Doch steuerlich gelten klare Regelungen für Geschenke an Geschäftspartner und Mitarbeiter. Unternehmen müssen insbesondere die Freigrenzen für steuerfreie Werbegeschenke beachten, um steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.
1. Werbegeschenke an Geschäftspartner – Die 35-Euro-Grenze
Um Korruption zu vermeiden, hat der Gesetzgeber eine Preisgrenze von 35 Euro netto pro Empfänger und Jahr für Geschenke an Geschäftspartner festgelegt.
Liegt der Wert des Werbegeschenks unter 35 Euro netto, kann es als steuerlich absetzbare Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
Übersteigt der Betrag 35 Euro, entfällt die Absetzbarkeit komplett.
Tipp: Werbeartikel mit einem Netto-Wert unter 10 Euro gelten als Streuwerbeartikel und sind uneingeschränkt als Betriebsausgabe absetzbar.
2. Werbegeschenke an Mitarbeiter – Wichtige Steuerfreigrenzen
Unternehmen dürfen auch ihre Mitarbeiter mit Werbegeschenken bedenken, allerdings gelten hier gesonderte steuerliche Regelungen:
- 44-Euro-Sachbezugsfreigrenze: Sachgeschenke bis 44 Euro pro Monat sind steuer- und sozialversicherungsfrei.
- 60-Euro-Freigrenze für persönliche Anlässe: Geburtstage, Hochzeiten oder Jubiläen erlauben steuerfreie Geschenke bis 60 Euro pro Anlass.
Wichtig: Geldgeschenke sind nicht steuerfrei und unterliegen der Lohnsteuer.
3. Fazit: Werbegeschenke strategisch und steuerlich sinnvoll einsetzen
Werbeartikel können steuerlich abgesetzt werden, solange die gesetzlichen Freigrenzen eingehalten werden. Unternehmen sollten dabei sowohl die 35-Euro-Grenze für Geschäftspartner als auch die Sachbezugsregelungen für Mitarbeiter im Blick behalten.
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Nachweispflicht bei Werbegeschenken – So sichern Unternehmen die steuerliche Absetzbarkeit
Werbegeschenke sind ein bewährtes Mittel zur Kundenbindung, doch das Finanzamt stellt klare Anforderungen an deren steuerliche Absetzbarkeit. Damit Geschenke an Kunden oder Geschäftspartner als betrieblich veranlasste Aufwendungen anerkannt werden, müssen Unternehmen bestimmte Nachweispflichten erfüllen.
1. Dokumentationspflicht für Werbegeschenke
Während Streuwerbeartikel wie Feuerzeuge, Kugelschreiber oder Notizblöcke problemlos als Betriebsausgabe absetzbar sind, gilt für gezielt vergebene Geschenke an Geschäftspartner eine Nachweispflicht. Unternehmen sollten daher eine Empfängerliste führen, die folgende Angaben enthält:
✅ Name und Firma des Empfängers
✅ Datum der Geschenkübergabe
✅ Art und Wert des Geschenks
✅ Grund der Schenkung (z. B. Kundenbindung, Jubiläum)
Tipp: Je genauer die Dokumentation, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass das Finanzamt die Werbekosten anerkennt.
2. Steuerliche Freigrenze von 35 Euro
Damit ein Werbegeschenk steuerlich absetzbar bleibt, darf der Netto-Wert pro Kunde und Jahr 35 Euro nicht überschreiten.
Geschenke unter 35 € netto sind voll steuerlich absetzbar.
Übersteigt der Wert 35 €, entfällt die Absetzbarkeit komplett.
Wichtig: Die 35-Euro-Grenze gilt pro Empfänger und Jahr – mehrere kleinere Geschenke summieren sich also.
3. Wann entfällt die Nachweispflicht?
Keine Dokumentation ist erforderlich, wenn es sich um Streuwerbeartikel handelt, die an unbestimmte Empfängergruppen verteilt werden. Dazu zählen:
✔ Messe-Giveaways (z. B. bedruckte Kugelschreiber, Schlüsselanhänger, Feuerzeuge)
✔ Werbeartikel unter 10 € (z. B. Notizblöcke, Einkaufstaschen)
4. Fazit: Werbegeschenke steuerlich korrekt dokumentieren
Unternehmen sollten die 35-Euro-Grenze beachten und bei Werbegeschenken an bestimmte Kunden oder Geschäftspartner eine Empfängerliste führen, um die steuerliche Absetzbarkeit zu sichern. Streuwerbeartikel hingegen sind in der Regel problemlos absetzbar.
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Werbemittel steuerlich absetzen – Das sollten Unternehmen wissen
Werbemittel sind ein effektives Marketinginstrument und bieten zudem steuerliche Vorteile – wenn sie korrekt in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Unternehmen sollten die steuerlichen Regelungen zu Betriebsausgaben, Werbekosten und Pauschalversteuerung kennen, um rechtssicher zu handeln und steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.
Wichtig: Dieser Artikel gibt Ihnen eine Übersicht über die steuerliche Behandlung von Werbemitteln. Eine rechtssichere Beratung erhalten Sie von Ihrem Steuerberater oder Anwalt.
1. Werbekosten vs. Betriebsausgaben – Der steuerliche Unterschied
Viele Unternehmen verwechseln Werbekosten mit Betriebsausgaben.
- Werbekosten: Betrifft Arbeitnehmer (z. B. Kosten für Bewerbungen, Arbeitsmaterial).
- Betriebsausgaben: Unternehmen setzen Werbemittel und Werbeartikel steuerlich als betrieblich veranlasste Aufwendungen ab.
2. Steuerliche Freigrenzen für Werbemittel und Geschenke
Damit Werbegeschenke als steuerlich absetzbare Betriebsausgaben anerkannt werden, gelten folgende Preisgrenzen:
✔ Bis 10 € (netto): Streuwerbeartikel sind uneingeschränkt absetzbar.
✔ Bis 35 € (netto): Geschenke an Geschäftspartner bleiben steuerlich absetzbar, wenn sie dokumentiert werden.
✔ 44 € pro Monat: Sachbezüge für Mitarbeiter sind bis 44 Euro steuerfrei.
✔ 60 € pro Anlass: Mitarbeitergeschenke für persönliche Anlässe sind bis 60 Euro steuerfrei.
Achtung: Werbegeschenke über 35 € sind nicht mehr als Betriebsausgabe absetzbar, können aber mit 30 % Pauschalsteuer nach § 37b EStG versteuert werden.
3. Dokumentationspflicht für steuerlich absetzbare Werbemittel
Damit das Finanzamt die Ausgaben anerkennt, sollten Unternehmen:
✅ Alle Werbekosten und Werbegeschenke dokumentieren
✅ Bei Geschenken über 10 € eine Empfängerliste führen
✅ Eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer vorlegen
4. Fazit: Lassen Sie sich steuerlich beraten!
Die steuerliche Behandlung von Werbemitteln erfordert sorgfältige Planung und Dokumentation. Unternehmen sollten Preisgrenzen und Nachweispflichten beachten, um Werbeartikel rechtssicher als Betriebsausgaben abzusetzen. Ob Werbegeschenke, Bandenwerbung oder die Logoerstellung – es gibt viele Möglichkeiten, Werbung steuerlich abzusetzen. Auch Streuartikel zählen als Betriebsausgabe und bieten attraktive Vorteile für eine effektive und kostengünstige Werbestrategie. Sie suchen steuerlich absetzbare Werbemittel? Entdecken Sie bei Promostore eine große Auswahl an hochwertigen und individuell bedruckbaren Werbeartikeln für Ihr B2B-Marketing!
Werbegeschenke absetzen, Bandenwerbung steuerlich geltend machen oder die Logoerstellung abschreiben – es gibt viele Möglichkeiten, Werbung steuerlich abzusetzen. Auch Streuartikel zählen als Betriebsausgabe und bieten Unternehmen attraktive Vorteile, um ihre Werbemaßnahmen effektiv und kostengünstig zu gestalten
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